Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen & Datenschutzerklärung

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Josef Müller 3s GmbH
für Industriekunden (Unternehmer und Kaufleute)

I. Geltung
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, sondern nur gegenüber Unternehmern iS des § 14 BGB (Kaufleute).
2. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, im Besonderen Einkaufsbedingungen des Bestellers, oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Josef Müller 3s GmbH (nachfolgend Müller 3s) nicht an.
Andere Bedingungen erkennt Müller 3s nur an, wenn Müller 3s diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Müller 3s in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch Müller 3s schriftlich bestätigt sind.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.

II. Angebote – Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigung
1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Müller 3s Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Müller 3s.
3. Ein Liefervertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung zustande. Die Übermittlung per Datenfernübertragung genügt der Schriftform. Kann Müller 3s durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen, dass sie eine Erklärung per Telefax oder Datenfernübertragung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Besteller die Erklärung zugegangen ist.
4. Sofern sich die Müller 3s zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages eines Tele- oder Mediendienstes bedient, verzichtet der Besteller auf eine Mitteilung der in der Rechtsverordnung nach Art. 241 EGBGB bestimmten Informationen sowie auf eine Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von Müller 3s abgerufen und geöffnet wurden. Müller 3s behält sich das Recht vor, Bestellungen ungeöffnet zu löschen.

III. Abrufaufträge
1. Wenn Abrufaufträge erteilt sind, so beträgt die Abnahmefrist 12 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung hinsichtlich einzelner Abrufe getroffen wurde.
2. Am Ende der Laufzeit können die Restbestände ausgeliefert werden.
3. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann Müller 3s spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen.

IV. Preise – Zahlungsbedingungen
1. Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisangebote und Preislisten von Müller 3s.
2. Alle Preise von Müller 3s sind Euro-Preise. Sie verstehen sich ab Müller 3s Lieferwerk zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung Fracht und Zoll; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt die Lieferung in Leihgebinden (Kisten oder andere wiederverwendbare Verpackung), so sind diese unverzüglich frei Werk zurückzusenden, andernfalls werden die Gebinde zum Selbstkostenpreis oder zu den Müller 3s entstandenen Rückversandkosten berechnet.
3. Der Mindestauftragswert beträgt € 500,-.
4. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, so behält sich Müller 3s einen angemessenen Mindermengenzuschlag vor.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang/ -zugang fällig. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Andere Zahlungsvereinbarungen und etwaige Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein etwaiger Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Unbeschadet dessen ist Müller 3s jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von einer Zug um Zug-Zahlung abhängig zu machen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann Müller 3s Vorauskasse bzw. Nachnamelieferung oder Akkreditivstellung verlangen.
6. Wechsel und Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Wechsel darüber hinaus nur nach vorheriger Vereinbarung sowie vorbehaltlich ihrer Diskontierung. Diskontspesen und Zinsen sind zu vergüten.
7. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Müller 3s oder Dritte die gegenüber Müller 3s einen Anspruch haben über den Betrag vorbehaltlos verfügen können.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Müller 3s anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Sämtliche Zahlungen sind an Müller 3s und nicht an einen Vertreter von Müller 3s zu leisten. Vertreter sind nur zum Inkasso berechtigt, soweit sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen.
10. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Müller 3s berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten. Zudem ist Müller 3s berechtigt ab (Zahlungs-) Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
11. Bei Zahlungseinstellung, Vollstreckungen gegen den Besteller oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Müller 3s behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Vor (Vorbehaltsware).
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch Müller 3s gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch Müller 3s schriftlich erklärt.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er hat seinerseits seinen Abnehmern gegenüber das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung durch den Abnehmer vorzubehalten. Er tritt Müller 3s bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen Müller 3s und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Müller 3s, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Müller 3s, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann Müller 3s verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für Müller 3s vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, Müller 3s nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Müller 3s das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, Müller 3s nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Müller 3s das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für Müller 3s.
6. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller Müller 3s unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum Müller 3s hinzuweisen.
7. Müller 3s verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Müller 3s.

VI. Lieferungen, Lieferzeit, Liefermengen
1. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert. Lieferfristen werden durch vom Kunden gewünschte Änderungen gehemmt. Sie beginnen erst wieder zu laufen, wenn die Änderungen von Müller 3s technisch, logistisch und preislich durchführbar und von dem vom Besteller freigegeben werden.
2. Müller 3s wird den Besteller nach Maßgabe ihrer Liefermöglichkeiten mit Vertragsware beliefern.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei Müller 3s verwahrt.
5. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung.
6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Müller 3s berechtigt, anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen und die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist Müller 3s berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
7. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % behält sich Müller 3s vor.
8. Bei Umarbeitungsgut gelten allein die dem Umarbeitungsgut immanenten Gewichte und Qualitäten.

VII. Lieferverzug
1. Kommt Müller 3s mit der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller Anspruch auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs. Dieser ist auf 0,5% des Kaufpreises des Lieferwertes der verspäteten Lieferung, Teillieferung oder Abruflieferung für jede volle Woche der Verzögerung festgesetzt; maximal jedoch 5%. Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches ist nur der Lieferwert der de facto verspäteten Lieferung und nicht der Wert des Gesamtauftrages bzw. Gesamtabrufes maßgebend!
2. Der Besteller verliert den Anspruch auf Zahlung des pauschalierten Schadensersatzanspruchs, wenn er diesen nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt geltend macht, zu dem die Lieferung, Teillieferung oder Abruflieferung hätte erfolgen sollen.
3. Die Geltendmachung eines über den pauschalierten Schadensersatzanspruch hinausgehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen, es sei denn, Müller 3s hätte den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, oder der Verzugsschaden wäre die Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung oder durch den Verzug wäre eine Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzung eingetreten.
4. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

IX. Versand – Gefahrenübergang
1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen.
2. Sofern nichts anderes vereinbart, wird Packmaterial zum Selbstkostenpreis berechnet. Etwaige Behältermieten und Waggonmieten gehen zu Lasten des Empfängers.
3. Soweit Müller 3s nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport und/oder zum Verkauf verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport und die angemessenen Kosten der Verwertung oder – soweit dies möglich und von Müller 3s für zweckmäßig erachtet wird die angemessenen Kosten, die zusätzlich für die erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Der Besteller verpflichtet sich und bestätigt mit Erteilung seines Auftrages Müller 3s gegenüber, nicht zurückgesandte Verpackungen, der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen.

X. Schutzrechte
1. Der Besteller verpflichtet sich, Müller 3s von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Müller 3s auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Müller 3s ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
2. Wird Müller 3s die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist Müller 3s – sofern Müller 3s die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte Müller 3s durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist Müller 3s zum Rücktritt berechtigt.
3. Der Besteller haftet Müller 3s dafür, dass beigestellte Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt Müller 3s von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
4. Müller 3s überlassene Zeichnungen und Muster werden auf Wunsch zurückgesandt, andernfalls ist Müller 3s berechtigt, diese 2 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
5. Entwürfe und Konstruktionsvorschläge Müller 3ss dürfen nur mit deren Genehmigung weitergegeben werden.

XI. Sachmängelhaftung / Schadenersatz / Haftung
1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Müller 3s unverzüglich Anzeige zu machen. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
2. Soweit ein von Müller 3s zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl von Müller 3s Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz gemäß den nachfolgenden Bestimmungen sowie die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu Verlangen sowie vom Vertrag zurückzutreten. Hatte der Besteller Müller 3s eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, kann er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz statt Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Soweit der Kaufsache oder dem Werk eine garantierte Beschaffenheit der Sache fehlt, haftet Müller 3s nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Ansprüche nach § 437 BGB verjähren zwölf Monate nach Gefahrübergang.

5. Müller 3s haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend macht.

6. Außerdem haftet Müller 3s nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Müller 3ss beruhen.
7. Müller 3s haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Müller 3s schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Müller 3s haftet außerdem nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Insoweit haftet Müller 3s insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. (sog. Mangelfolgeschäden)

XIII. Konstruktion, Werkzeuge
1. Für die störungsfreie Eignung der Konstruktion und des Materials der durch Müller 3s herzustellenden Teile sind die Versuche und Prüfungen des Bestellers maßgebend. Alle durch Müller 3s dem Besteller überlassenen Vorschläge, Konstruktionszeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben das Eigentum von Müller 3s und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Müller 3s behält das alleinige Recht über die Nutzung dieser Konstruktionszeichnungen und die danach gefertigten Werkzeuge bzw. Betriebsmittel. Der Besteller haftet für die Rechtmäßigkeit der Benutzung der an Müller 3s eingesandten Zeichnungen, Skizze, Modelle usw.
2. Modelle, Muster, Gussformen, Gesenke, Presswerkzeuge, Stanzwerkzeuge, Messersätze, Vorrichtungen und andere Betriebsmittel werden gesondert berechnet. Sie bleiben Eigentum von Müller 3s, auch wenn dem Besteller ein Kostenanteil berechnet wurde.

XIV. Recht von Müller 3s zum Rücktritt
Für den Fall eines unvorhergesehenen, von Müller 3s nicht zu vertretenden Ereignisses, welches die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf den Betrieb Müller 3ss erheblich einwirkt und für den Fall nachträglich sich herausstellender nicht von Müller 3s zu vertretender Unmöglichkeit steht Müller 3s das Recht zu, vom Vertrag ganz oder zum Teil zurückzutreten, es sei denn, dem Besteller ist ein teilweiser Rücktritt nicht zuzumuten. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Regelung nicht berührt.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, sonstiges
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz Müller 3s Erfüllungsort.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte an dem Geschäftssitz von Müller 3s zuständig. Müller 3s ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem andern zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.
5. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

Hinweis: Die Müller 3s Klebebänder und Formstanzteile werden in vielen Anwendungsbereichen zur Lösung unterschiedlicher Probleme mit Erfolg eingesetzt. Unsere Produktdatenblätter enthalten zahlreiche Anwendungsbeispiele als Anregungen für die Lösung von Problemstellungen. Jedes Produkt der Selbstklebetechnik wurde für einen bestimmten Anwendungsbereich entwickelt. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass die Anforderungen selbst bei gleicher Aufgabenstellung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
Müller 3s empfhielt, sich in jedem Fall durch eigene Versuche zu überzeugen, dass das in Aussicht genommene Selbstklebeprodukt für Ihren speziellen Anwendungszweck geeignet ist. Alle Hinweise und Empfehlungen gibt Müller 3s nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrung der Praxis.


Hinweis gem. § 26 BDSG: Wir speichern personenbezogene Daten unserer Kunden

Stand: Juni 2008

Datenschutzerklärung

1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist das Unternehmen:
Name: Josef Müller 3s GmbH
Anschrift: Geestemünderstr. 42a in 50735 Köln
Tel: 0221/ 971419-0
Fax: 0221-971419-99

E-Mail: info@mueller3s.com

Website: www.mueller3s.com
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

Bei Nutzung unseres Kontaktformulars
Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
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5. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25.05.2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder anzupassen.